1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Alyagraphy (im Folgenden: „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“). Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Vertrag. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die künstlerische Gestaltung der Aufnahmen nach eigenem Ermessen durchzuführen. Stilistische Änderungen sind nach Vertragsabschluss nicht Teil der vereinbarten Leistung, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart.
4. Bearbeitung der Aufnahmen
Die Fertigstellung der vereinbarten Aufnahmen erfolgt innerhalb von 4 bis 18 Wochen ab dem Tag der Aufnahmen. Eventuelle Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
5. Nutzungsrechte des Auftragnehmers
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die angefertigten Lichtbilder insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Urheber aller angefertigten Aufnahmen gemäß § 10 UrhG.
6. Nutzungsrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt, die erworbenen Aufnahmen für private Zwecke in unveränderter Form auf jedem Speichermedium sowie als Ausdruck aufzubewahren und zu nutzen. Die digitale Weitergabe sämtlicher Aufnahmen bedarf der Mitübertragung der Herstellerbezeichnung (Copyright-Vermerk oder Logo des Auftragnehmers). Bei Veröffentlichung ist die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Eine Veränderung der Aufnahmen (z. B. Änderungen im Format, farbliche Änderungen) durch den Auftraggeber oder Dritte ist nicht gestattet.
7. Sonstiges
Der Auftraggeber ist darüber in Kenntnis, dass sämtliche angefertigten Aufnahmen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Der Stil des Auftragnehmers ist dem Auftraggeber bekannt, und der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf Reklamationen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sowie der verwendeten optischen und technischen Mittel. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer eigenen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Genehmigungen für Aufnahmen vom Veranstaltungsort, der Kirche oder sonstigen Locations einzuholen.
Der Auftraggeber erteilt seine Einwilligung, dass personenbezogene Daten und insbesondere die hergestellten Aufnahmen im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Auftragnehmers verarbeitet werden, unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Der Auftragnehmer wird die Aufnahmen sorgfältig auswählen und dem Auftraggeber zur Abnahme vorlegen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung sämtlicher Aufnahmen. Die Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung. Weitere Nachbearbeitungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden an aufgenommenen Bildern und Videos, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die durch die Nichteinhaltung von Genehmigungen oder durch Dritte entstehen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

